1. Schritt - der Antrag

Sie benötigen eine Rehabilitation?
Hierfür ist auf jeden Fall ein Antrag erforderlich. Dieser Antrag wird - je nach Kostenträger- von
Ihnen gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt. Im Falle einer Anschlußheilbehandlung (AHB)
ist dies in der Regel Ihr Klinikarzt in Kooperation mit der Kliniksozialarbeit. Eine genaue
Darstellung des Antragverfahrens finden Sie in der Rubrik Reha-Verordnung.
(Link zum Thema Reha-Verordnung)
2. Schritt - die Bewilligung
Der Reha-Antrag wird von Ihnen oder Ihrem Arzt an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet.
Der Kostenträger prüft den Reha-Antrag und entscheidet über die Bewilligung - also die
Kostenübernahme. Im Falle einer Anschlußheilbehandlung wird der Antrag von der Klinik direkt an
uns weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung und die Weiterleitung des AHB-Antrages übernehmen wir
für Sie.
(Link zur Liste der möglichen Kostenträger)
3. Schritt - die Aufnahme
Wird Ihr Reha-Antrag bewilligt, vereinbaren wir mit Ihnen einen Aufnahmetermin. Jede
Rehabilitationsmaßnahme beginnt mit der
Eingangsuntersuchung durch unseren
Reha-Arzt. Rehabilitationsspezifische Diagnostik und die Bestimmung Ihrer Laborwerte sind unter
anderem fester Bestandteil dieser Untersuchung.
Gemeinsam mit
Ihnen werden jetzt
die
Rehabilitationsziele festgelegt.

Röntgenbilder, vorläufige Entlassberichte und weitere ärztliche Unterlagen die Sie betreffen, sollten Sie spätestens zur Eingangsuntersuchung mitbringen. Besser noch wenn Sie uns die Unterlagen bereits im Vorfeld der Eingangsuntersuchung zur Verfügung stellen.
Die Ergebnisse der Eingangsuntersuchung bilden die Grundlage für Ihren individuellen Rehabilitationsplan.
4. Schritt - Ihr Rehabilitationsplan...
...wird nun in enger Absprache mit dem Therapeutenteam erstellt. Darin enthalten sind neben den
medizinisch und therapeutischen Anwendungen begleitende Gesundheitsangebote und Zusatzanwendungen,
die speziell auf Ihren Bedarf angepaßt werden.
(siehe auch Beispielwochenplan)
5. Schritt - jetzt geht's erst richtig los
Ab jetzt durchlaufen Sie täglich das eigens für Sie angepaßte Rehabilitationsprogramm. Notwendigkeit
und Inhalte der Anwendungen werden laufend überprüft und bei Bedarf an die erreichten Fortschritte
angepaßt.
Zusammen mit
Ihnen arbeiten wir mit Hochdruck an der Aufgabe, die
gemeinsam definierten Rehaziele zu erreichen - besser noch - zu übertreffen.
6. Schritt - die Entlassung
Ihre Rehabilitationsmaßnahme endet genau so wie sie begonnen hat: mit einer ärztlichen Untersuchung. Genauer gesagt mit der Abschlußuntersuchung.
Hier werden vergleichende Befunde erhoben und der berühmte "vorher - nachher Effekt" stellt sich
dann hoffentlich zu Ihrer und unserer Zufriedenheit ein.
Letztes Kapitel der Rehabilitationsmaßnahme ist die Erstellung eines ausführlichen
Reha-Entlassberichtes, der unter Beachtung datenschutzrechtlicher Belange an die Kostenträger und
den von Ihnen benannten Haus- oder Facharzt versandt wird.
7. Nützliche Zusatzinformationen
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Tägliche Dauer einer Rehamaßnahme
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5 bis über 7 Stunden (inklusive Mittagessen und Ruhepausen)  
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Dauer der Rehabilitation insgesamt
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3 Wochen (entspricht 15 Rehatagen). Sofern medizinisch notwendig kann durch unseren Reha-Arzt
eine Verlängerung Ihrer Rehabilitation beantragt werden  
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Anreisemöglichkeiten
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a.) mit öffentlichen Verkehrsmitteln - Bushaltestellen befinden sich unmittelbar vor dem Haus

b.) mit dem eigenen PKW - kostenlose Parkplätze finden Sie im gegenüberliegenden Parkhaus
c.) Stellplätze für Menschen mit einer Behinderung liegen unmittelbar vor dem Gebäudeeingang.
d.) mit dem Fahrdienst des DRK-Reutlingen, den wir auf Wunsch gerne für Sie organisieren
(der Fahrdienst ist für den Patient in der Regel mit Kosten verbunden)  
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Verpflegung
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Täglich ein Mittagessen. Sie wählen zwischen 4 warmen Speisen, davon eine vegetarische Mahlzeit,
alternativ eine reichhaltige Salatplatte.  
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Fahrtkosten
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Ihre Aufwendungen für die Fahrt ins RTA bekommen Sie ganz oder teilweise zurück erstattet.
Die Höhe der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach der Entfernung, Ihrer Wahl des Verkehrsmittels
und dem Kostenträger Ihrer Rehabilitation. Für eine genaue Berechnung der Fahrtkostenerstattung
setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung  
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Zuzahlung
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Sofern Ihre Rehabilitation über einen Träger der Rentenversicherung eingeleitet wird, ist die
Maßnahme für sie kostenfrei. Ansonsten ist von allen Patienten die das 18-te Lebensjahr vollendet
haben eine gesetzliche Zuzahlungen in Höhe von 10,-- EUR pro Rehatag (für max. 28 Tage pro
Kalenderjahr) zu entrichten. Ausnahme: Sie wurden durch Ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit.  
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